Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schildern
Artikel davor:
schildbürtig
schilden
Schilder
Schilderamt
Schilderbe
Schildergast
Schilderhandwerk
Schilderherr
Schildermann
Schildermeister
schildern
, v., subst.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Schildwache (I) stehen, auf 2Posten (I) stehen
- niemand soll sich weigern, wann das schildern nach der ordnung ... an ihn kommt, auf die post zu treten1705 v.Frauenholz,Heerw. IV 175