Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schildmäßig

schildmäßig

, adj.

wie schildbürtig 
  • dahero zu schild und helm gebohren seyn, nach der alten teutschen heroldtskunst nichts anderes bedeutet, als deß adels stand faͤhig, und [dass sie] unter die ritterschaft gehoͤrig seyn, wie auch das wort schildmaͤßig, schild-genosse etc. nichts anders in sich fuͤhren
    1672 M. Praun, Politische Betrachtung von den Heerschilden dess teutschen Adels ... (Ulm 1672) 2