Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schildwirtschaft

Schildwirtschaft

, f.

wie Schildwirtshaus; meton. der gewerbliche Betrieb eines Schildwirtshauses
  • schenckstatt und würtshäußer betr. befinden sich ietziger zeit 5 schild- und 1 heckenwirtschaft 
    1668 Buchen 1102
  • pro concessione schild-wirthschafft zu treiben ... zwey gold-gulden
    1709 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 337
  • mit polizeylicher erlaubniß ruhende gerechtigkeiten, z.b. eingestellte schildwirthschaften ... sind keiner gewerbssteuer, so wenig als einer andern abgabe unterworfen
    1815 SammlBadStBl. III 221