Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schildwirtschaft
Artikel davor:
(Schildtrage)
Schildträger
Schildwache
schildwachen
Schildwacher
Schildwacht
Schildwächter
(Schildwaffe)
Schildwirt
Schildwirtshaus
Schildwirtschaft
, f.
wie Schildwirtshaus; meton. der gewerbliche Betrieb eines Schildwirtshauses
- schenckstatt und würtshäußer betr. befinden sich ietziger zeit 5 schild- und 1 heckenwirtschaft1668 Buchen 1102Faksimile (ca. 98 KB)
- pro concessione schild-wirthschafft zu treiben ... zwey gold-gulden1709 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 337Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit polizeylicher erlaubniß ruhende gerechtigkeiten, z.b. eingestellte schildwirthschaften ... sind keiner gewerbssteuer, so wenig als einer andern abgabe unterworfen1815 SammlBadStBl. III 221