Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schillingbeile
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(Schildzahl)
(schildzahlen)
Schilf
Schilling
Schillingbeile
, f.
"Kerbholz, auf dem nur je ein oder mehrere Schillinge verzeichnet wurden" SchweizId. IV 1165
- da mit den schillingbeilen (als daruf jeder zyt mehr nit, dann was ein brot in dem tag geholt giltet, geschlagen wirt) ebenso wenig als mit den k[ernenbeil]en vorteils gebrucht werden kann1602 SchweizId. IV 1164Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- dass sy [Bäcker] bisher in den auffälen umb ire auf den beilen gehepte ansprachen umb wyters nit dann ein halbjährige k[ernenbeilen] bezahlt mögen werden, und sygend umb allen anderen fürsatz auf den elteren und auch den schillingbeilen zu gemeinen geltern verwiesen1604 SchweizId. IV 1165Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons