Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schillingenglisch

Schillingenglisch

, m.

eine Rechenmünze
  • ein schilling-englisch ist eine eingebildete muͤnze, und gehen davon 48 auf ein pfund. hiernach wird nun einem jeden nach maßgabe seines vermoͤgens berechnet ... nach welcher pfunden- oder schillingzahl er zu den jaͤhrlichen abgaben contribuiren muß
    1697 CStSlesv. I 594
unter Ausschluss der Schreibform(en):