Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schillinggeld
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(Schillingbuch)
schillingen
Schillingenglisch
Schillinger
Schillinggeld
, n.
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I
in Appenzell: Grundpfandrecht mit einer Verzinsung von einem Schilling (III 1) pro Pfund (II) der geschuldeten Summe; meton. der Zinsertrag daraus
- die wil ... abgret worden, was es fuͤr gutt an schilig gelt hinweg zu ziehen willenns, soͤlle man aldan ain pfund pfenig fuͤr ain gutten gulden rechnen, dan man das schilig gelt nuͤt zu follem verkoffen mag, wan man das gelt ... vs wil loͤsen1561 AppenzUB. III 2 S. 379
- daß ... H.F. ... ernempten H.G. um ain zimliche soma gelds und schilig gelt, alß sines anzugs halben ußgricht und bezalt1567 AppenzUB. III 2 S. 441
- wan ein hindersaͤß in unserem landt schilling gelt erkaufte oder ererbte, die kernen oder schmaltz zinß meldeten und auß unserem landt zuͤge, soll man ihme ander schilling gelt darumb erzeigen, und so er aber brieff hat, so soll er sich des einziehens unsers landrechts behelfen1585 LBAppenzIR. Art. 61Faksimile - in Google Books
- sollen die, welche vogt-kinder, die ausstehendes schilling-gelt oder groß-schulden haben, dasselbige verbrieffen oder versiglete pfenning darum machen1727 Leu,EidgR. I 564Faksimile - in Google Books
- schilling gelt ... ist an ihm selbst nicht fuͤr unbillich und wucherisch zu halten, dann so einer jaͤhrlich ein schilling zinß haben wollen, hat er dafuͤr erstatten muͤssen 17 batzen 2 den.AppenzLB. 1733 S. 11Faksimile - in Google Books
- wann ein persohn ... mit tod abgienge, und erben außerhalb unserem land hinder ihm verließe, welche von dem abgestorbenen schilling gelt zu erwarten haͤtten, ... sollen ... deß abgestorbenen nechste verwandte solches schilling gelt, so außer unser land fiele, ... an sich zu loͤsen fug und gewalt habenAppenzLB. 1733 S. 47Faksimile - in Google Books
- nachdem im 1629: jahr die neuͤe aufrichtung der schilling briefen oder zedlen gaͤntzlich abgethan ... worden, wurde in gleicher zeit ... angenommen, daß fuͤrohin von hundert pfd. schilling gelt jaͤhrlich nit mehr zinß gegeben werden solle, als fuͤnf guldenAppenzLB. 1733 S. 60Faksimile - in Google Books
- die so schilling gelt auf ihren guͤtteren haben, es seyen gleich brief oder zedelAppenzLB. 1733 S. 60Faksimile - in Google Books
II
eine vom Klerus in der Provinz Südpreußen zusätzlich zur Einkommenssteuer zu entrichtende Abgabe
- daß die ... entrichtung der schillingsgelder ... ganz wegfallen soll1796 NCCPruss. X 479Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- zu jedem fl. dieser [vom Klerus entrichteten] steuer wurde 1 schilling oder 1/90 noch unter dem namen schillingsgeld ... gezahltEnde 18. Jh. Arch. f.d. neueste Kirchengeschichte 4 (1796) 455
III
Schillingswährung
- [Buchtitel: C.G. Wildfank,] ueber die einführung eines neuen münzfußes in Lübeck, als eine weitere aufklärung meines plans von grobem schillingsgelde [Lübeck 1789]