Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schimpferei
Artikel davor:
Schillingsweck
Schillingwert
Schillingzahl
Schim
schimmel
schimmelig
schimmeln
Schimpf
schimpfen
Schimpfer
Schimpferei
, f.
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wiederholtes Äußern von Verärgerung
vgl.
Schelterei
- wer einige worte, die zum auffruhr, meuterey und ungehorsam gerichtet seynd, wird fliessen lassen ... soll ... am leben oder sonst exemplarisch gestrafft werden: massen dann auch ... die officier sich ... schimpfereyen, welche durch anhoͤrung ihrer diener ... unter die armada auskommen und grossen schaden verursachen koͤnnen, bey angedeuteter straffe ... enthalten sollen1672 Emminghaus,CJGerm. II 400Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)