Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schimpfierrede

Schimpfierrede

, f.

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wie Schimpfrede 
  • von den schümpfierreden [auf dem grafen- und herrendag]
    1566/67 ZimmernChr.2 II 240
  • [dass die Amtleute] mit unverblümbdten schimpfier- und stächreden, ... die parteyen, so sonst mehr als gut gegen einandern erhitziget, zu heftigerem gezänkh ... angehetzt [haben]
    1610 BaselRQ. II 481