Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schimpflich

schimpflich

, adj., adv., auch subst.


I scherzhaft
  • das die richter solich schimpflichait abstellen und so ain richter ain clag, die ine schimpflichen wesen ansehe annem, soll er vleiss haben, die partheien davon zu weisen
    1488 NördlingenStR. 384
II Personen betreffend: ehrverletzend, beleidigend, schmählich; auf ehrverletzende Art und Weise; schimpfliche Ausstellung öffentlichen Zurschaustellung in ehrenrühriger Weise (als Schandstrafe)
  • were aber ... eynich person, das ein erber rat erkennet, das solche straff [mit ruten außhawen] zu schimpflich sey, wirt man die in einer andern ernstlich straff furnemen
    um 1520 Siegl,Eger 178
  • der darwider handlet solle ... das dritte mal mit schimpflicher verstoßung aus dem gericht abgestraft werden
    1587/1725 WürtLändlRQ. II 899
  • daß ein jeder ... in und außerhalb gerichts der freventlichen oder schimpflichen handlungen ... sich gänzlich enthalten ... solle
    1654 JRA.(Laufs) § 165
  • vor dem gricht und burgern soll ainer dem andern nicht schimpflich zuereden
    um 1665 Steiermark/ÖW. VI 79
  • soll niemand den andern heimlich etwas schimpfliches nachreden, oder nachschreiben, und dadurch desselben nahmen hinterruͤcks verunglimpfen
    1709 AltenburgSamml. I 200
  • wann eine gerichts-obrigkeit wider recht ... jemand mit schimpfflicher captur, special-inquisition oder sonst beschweren solte, bleibt dem unschuldigen dißfalls der regress
    1717 BrandenbKrimO. XI § 7
  • es wuͤrde auch eine gerichts-herrschafft nicht verantworten koͤnnen, woferne sie ihren unterthanen dergleichen zusammenkuͤnffte verbieten, solche vor einen gefaͤhrlichen auflauff ... auslegen, oder deßwegen mit der schimpflichen untersuchung wider sie verfahren ... wollte
    1749 Klingner I 21
  • der vasall, welcher ... den lehnsherrn ... schimpflich behandelt ... begeht eine felonie
    1794 PreußALR. I 18 § 147
  • hat jemand falsche urkunden ... zu ausübung mehrerer und wiederholter betrügereyen verfertigt: so soll die verwirkte strafe durch öffentliche schimpfliche ausstellung geschärft werden
    1794 PreußALR. II 20 § 1391
  • haͤngen ... wird für schimpflicher und eben deswegen fuͤr haͤrter als enthauptung gehalten
    1798 Grolman,KrimRWiss. 131
  • die oͤffentliche kanzelbusse ist minder schimpflich als diese [kirchenbusse], indem blos von der kanzel ohne persoͤnliche darstellung gebotet [gebüßt] wird
    1800 Schütze,HolstId. I 134
III Handlungen betreffend: unehrenhaft, anstößig, schändlich (III) 
  • wenn die lug waͤr schimpfleich vnd niemant schaden noch nutz praͤcht, di selb lug waͤr ein taͤgleich suͤnd
    1390 (Hs.) BerthRechtssumme 1574
  • hat ain ieder schopf 25 ℔ an der hohen bues, welchs dan, das sie also in ir aichen nutz sprechen, nachtailig und schimplich ist
    nach 1532 WürzbZ. I 1 S. 103
  • wo ein ... gewalttrager ... sich sonsten gegen dem gericht, mit worten, wercken oder schrifften, schimpfflich, ungebuͤhrlich, und verweißlich halten und erzeigen wurde: derselbig ... gewalttrager, solle durch unsere n. o. regierung ... gestrafft werden
    ÖstExekO.1655 S. XIV § 1
  • [sind] dergleichen wider unsere kaͤyserl. patent schimpfflich lauffende mißhandlung keines weegs zugedulden
    1689 CAustr. I 98
  • wenn ein ehegatte ein schimpfliches gewerbe ergreift: so kann der andere auf die scheidung antragen
    1794 PreußALR. II 1 § 707
  • daher hatten kein ius postliminii ... die, welche auf schimpfliche art die waffen von sich geworfen, und sich dem feind ergeben hatten
    1805 RepRecht XII 61
IV in der Ehre gemindert
  • daß niemand sich unterstehen solle ... amts-, land-, stadtdiener ... ihrer bedienung wegen, als unehrliche leute zu tractiren ... noch deren kinder desfalls schimpflich zu halten
    1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 6
  • mit der einführung des römischen rechts wurde das scharfrichteramt für schimpflich gehalten
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1047
  • obwohl die verrichtungen der abdecker nothwendig und nuͤtzlich sind, so werden sie dennoch fuͤr unanstaͤndig und schimpflich gehalten
    1798 RepRecht I 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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