Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schimpfung
Artikel davor:
schimpfen
Schimpfer
Schimpferei
schimpfieren
Schimpfierrede
Schimpfierung
(schimpfig)
schimpflich
Schimpflichkeit
Schimpfrede
Schimpfung
, f.
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I
Beschimpfung, Beleidigung, Verhöhnung, Ehrenkränkung
- wenn die schimpfung zwischen denen satler-gesellen, und denen gesellen eines andern handwercks vorgefallen, [soll man] solches dem magistrat anzeigen1735 CCMarch. V 2 Anh. 353Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- weilen ... unter dem trunk zu neuen zaͤnkereyen, schimpfungen und anderen unartigkeiten anlaß ... gegeben [wird]1769 BadZftO. 79Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ob die angethane schmaͤh- und schimpfung nach gestalt der person, des orts, der zeit, der thathandlung fuͤr eine schwere, oder geringere unbild zu achten seye1769 CCTher. 100 § 3Faksimile - in Google Books
- [soll denjenigen, die das an einer Seuche gestorbene Vieh häuten] nicht der geringste vorwurf oder schimpfung geschehen1769 NCCPruss. IV 5694Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
II
Verhängung einer schimpflichen (II) Strafe
vgl.
Schandstrafe
- faust-gemenge, schelt-worte sollen mit gefaͤngniß, schimpffung und andern harten straffen geahndet [werden]1705 CCMarch. I 2 Sp. 161Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin