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Schiffherr

, m., Schipper, m.
I Führer, Verantwortlicher, auch: Eigner eines Schiffes
  • 1 in der Seeschifffahrt: Kapitän, zT. in Personalunion mit Kaufmann, (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit)Reeder und Steuermann
    • a als Vertragspartner, Frachtnehmer im Verhältnis zum Kaufmann, Befrachter oder Reeder
    • b als Verantwortlicher und Befehlshaber bzw. Arbeitgeber auf dem Schiff im Verhältnis zu den Untergebenen
    • c besondere Aufgaben, Pflichten, Rechte, Schutz
    • d als Mitglied einer Gilde, Gesellschaft
  • 2 in der Binnenschifffahrt: Führer eines Wasserfahrzeugs, Fährmann; zT. auch in Personalunion mit dem Eigner des Schiffes; in Laufen (Salzach): Schifffahrtsunternehmer, der zum Patriziat der Stadt gehört
II obrigkeitlicher Aufseher über den Wasserzoll, einen Aus- und Eingangszoll von Waren, die über den Vierwaldstättersee gehandelt werden

Schippe

, f., Schupp, m.
I Schaufel, Spaten; über jn. mit Schippe und Spaten richten jn. zum Tod durch Lebendigbegraben verurteilen
II eine Schaufelfüllung (Erde); ua. als Rechtssymbol bei der Abtretung eines Grundstücks
Hersteller von Schaufeln