Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmartikel

Schirmartikel

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
im Artikelprozess: Einzelpunkt im Vorbringen der Verteidigung; Widerlegungs-, Verteidigungspunkt
  • wann nun der antwurter die klag vernaint hat, so mag der klaͤger die klag, ob sie vor nit articuliert waͤr, nochmaln articuliern, vnd sollich articul, mittel seins ayds eingeben, auff dieselben allen vnd jeden articul allain vnd besonder, soll der antwurter, auch bey seinem ayde lautter vnd klar antwurt geben, mit denen worten, ich glaub den articul war oder nit war sein, deßgleichen mage der antwurter bey seinem ayde schirm articul vbergeben, auff welche der klaͤger, gleichermaß wie jetz gehoͤrt, zu antwurten schuldig ist
    1539 AugsbDomKapGO. Cr
  • so nu der kleger, oder auch der beklagter, nach beschehener beuestigung des gerichtlichen kriegs begeren wolte, seine klag oder gegenklag, schutzrede vnd schirm artickell zu beweisen, sall er solchen beweiß für dem stathalter, vier man van lehen, vnd dem lehenschreiber zu fuͤren zugelassen werden
    1555 JülichLehenGO. 148
  • defensionales oder schirmartickel 
    1574 Frey,Pract. 240
  • [soll] ein jeder zeug in abwesen der andern, und ob die partheyen woͤllen, mit ubergebung gemeiner ... fragstuͤck, unterschiedlich auf einbrachte klage, und hinwiederum auf die gegen-klage, schutz- und schirm-articul verhoͤrt und gefragt [werden]
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 219
  • gegenbeweiß: reprobatio, wodurch man den beweiß widerlegt, oder die einwendungen darthut, wird zugleich mit der probation gefuͤhrt, sohin die schirmartikel und andere behelf mit den responsibus uͤberreicht
    1768 CompCodBav. 456
unter Ausschluss der Schreibform(en):