Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmbrief

I Schutzbrief, Urkunde über Schirm (I); im Einzelfall (Beleg 1559) auch: Dokumentation des gewährten Schirms (I) 
II Urkunde über die Garantie für die Erfüllung von Vertragsbedingungen; bei Kauf bzw. dinglichen Klagen: Urkunde über einen Schirm (II) 
III Gerichtsurkunde, mit der ein Schirmer (III) zur Absicherung einer nach ersessener Anleite erfolgten Nutzgewähre oder zur Vollstreckung der Reichsacht eingesetzt wird; insb. am Hofgericht Rottweil