Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmburgerrecht

Schirmburgerrecht

, n.

Schutzbündnis?
  • seintemahl der gemeine mann in der eidtgnoßschafft ins gemein die schuld des vor M. erlittnen verlursts denen von Bern, Freiburg und Solothurn ... beygemessen, ... weßwegen selbige ein schirm-burger-recht wider allen noth-fahl mit einanderen aufgerichtet
    1690 Rahn,EidgGesch. 619
  • weil ... der bischoff von Basel das catholisch-genannte religions-wesen in dem Muͤnsterthal ... widerum einzufuͤhren sich angemasset, hat die statt Bern, vermoͤg des mit den Münsterthaleren habenden schirm-burger-rechts, hierwider gebührend protestiret, und darauf beyde theil ihre bundts-verwandten um rath und hülff ... angesucht
    1690 Rahn,EidgGesch. 1031