schirmen, v.
schirmen, v.
obrigkeitlichen Schutz ausüben; in (teil)synonymen Paar- oder Mehrfachformeln mit freien (I 3), halten (I 4), handhaben (VII), hegen (III), ¹pflegen (I), schauen (IV), scheuern, schützen (I), vogten
allg.: Schutzbefohlenen obrigkeitlichen, herrschaftlichen (Rechts)Schutz vor gewaltsamen, militärischen und rechtlichen Angriffen gewähren; auch mit Waffengewalt; auch: in obrigkeitlichen Schutz hinein und auf nehmen (Belege 1342, 1345)
von Juden
etw. garantieren, gewährleisten
bei Verträgen: die Erfüllung von Vertragsbedingungen garantieren; bei Kauf: das Gut und dessen Käufer vor den Ansprüchen Dritter schützen; hierfür nötigenfalls auch: die Ansprüche Dritter befriedigen
von Recht, Frieden, Freiheit u.ä.: erhalten, garantieren; von Regelwerken, Gesetzen, Abmachungen: die Einhaltung garantieren, für die Einhaltung sorgen
von Märkten und Festen: deren friedlichen, korrekten und ungestörten Ablauf gewährleisten
jn. schützen, befreien, entschuldigen
von einem Anspruch, einer Verpflichtung befreien, entbinden; vor einer Strafe bewahren; sich schirmen sich entschuldigen; billig schirmen gerechtfertigter Weise von einer Verpflichtung befreien
(einen Straftäter) decken, verbergen, verstecken, Unterschlupf gewähren, bei der Flucht unterstützen
(sich) in Notwehr verteidigen
im Rahmen eines Schützbündnisses verteidigen
von Witwen und Waisen: finanziell, rechtlich und/oder wirtschaftlich unterstützen
einen (gefangenen) Straftäter bewachen
fechten, mit dem Schwert kämpfen