Schirmer, m.
Schirmer, m.
Person, die herrschaftlichen, obrigkeitlichen oder amtlichen Schutz ausübt, zT. auch Verwaltung und Gerichtsbarkeit; insb. als (Lehns-)Herr, Fürst, König uä.; meist in Bezug auf kirchliche Einrichtungen oder klerikalen Besitz
Gewährsmann, Garant für den Einhalt von Verträgen; insb. beim Kauf: Person, die Schirm (II) gibt; bei dinglichen Klagen auch: Person, die als Vormann des beklagten Käufers an dessen Statt in den Prozess eintritt
Vollstrecker einer Acht oder Strafe; Garant für die Durchsetzung einer Nutzgewere nach ersessener Anleite
Vormund
in der Schweiz: Wach- oder Aufsichtsperson bei Feierlichkeiten
Testamentsvollstrecker; Garant einer Testamentsvollstreckung