Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmgeld

I für Schirm (I) zu leistende Abgabe
  • 1 regelmäßig an den Schirmherrn (I) zu zahlende Gegenleistung in Naturalien oder in Geld
  • 2 von Schirmjuden zu zahlendes Schutzgeld
  • 3 Abgabe von Personen, die in eine Stadt oder ein Territorium zuziehen, für die Gewährung von Schirm (I) durch den Stadt- bzw. Landesherrn; auch als wiederkehrende Abgabe von Personen, die sich längere Zeit als Fremde (ohne Bürgerrecht) in einer Stadt oder einem Territorium aufhalten
II Konzessionsgebühr