Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmgericht

Schirmgericht

, n.

in Straßburg: städtische Kommission, die über das Bleiberecht von Nichtbürgern entscheidet und von diesen das Schirmgeld (I 3) einzieht
  • das hinfüro ... 4 schirmrichter geordnet und derselben 2 aus der herren XV und 2 aus des rats mittel sein sollen, dergestalt, das die 2 aus der XV stuben von den herren XV erkosen werden und beständig, das ist, so lang sie in der XV stuben sitzen, auch im schirmgericht verbleiben, die beede des rats aber ... nur 2 iahr, die er im rat ist, schirmrichter sein ... soll
    1637 Eheberg,StraßbVG. 696
  • das schirm-gericht, ... von welchem hohes- und niders-stands frembde persohnen in sonderbahren der stadt schutz auffgenommen werden
    M. Merian, Topographia Alsatiae (Frankfurt 1647) 56
  • welcher gestalt abermahlen viel frembde personen sich alhie aufhalten, die denen ... ernstlichen geboten ... zuwider bey dem schirmgericht weder angegeben noch eingeschrieben seind
    1660 Eheberg,StraßbVG. 743
  • was aber alhie verburgerte personen, so der tucher zunftrecht nicht haben, ingleichen in hiesiger statt schirm sich aufhalten und des kämmens sich bedienen wollen, betreffen thut, dieselbe sollen keinem meister leinenweber-handwerks zu kämmen macht haben, sie seyen dan gleichwie beim e.e. schirmbgericht als auch bey e.e. zunft eingeschrieben und die gebühr vermög ordnung erlegt
    1661 Schmoller,StraßbTucherZft. 327
  • das schirm-gerichte, welchem die obsicht vnd abgaben derjenigen anvertrauet, die keine straßburger buͤrger seyn wollen oder koͤnnen, sondern nur in der stadt schutz aufgenommen worden
    1720 Straßburg/Lünig,TheatrCerem. II 1007