Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmgulden
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Schirmgericht
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Schirmgewender?
Schirmgulden
, m.
wie Schirmgeld (I)
- verbleibt es bei dem vom waldvogte auf dergleichen leute [taglöhner und hintersäßen] gelegten schirmsgulden1670 ZGO. 11 (1860) 485
- ob und welche coloni deren freien von adel und rittern den sogenannten ehe- und schirmgulden zur landschaftlichen cassa zu zahlen schuldig seyn1729 Scotti,Trier II 950