Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schirmlich

schirmlich

, adj.

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jm. schirmlich sein für jn. oder etw. (hier: ein Kloster) als Vogt im Rahmen eines Schirmverhältnisses als Rechtsbeistand tätig sein
  • setzen wir [graven zu Wirtenberg] inen [prior, convent] ... an unser stat ... ain vogte ... das er inen ... in unserm namen behoͤlff, schirmlich und beraiten sin solle
    1441 Pez,Cod. III 252