Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmrichter

Schirmrichter

, m.

mit Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen betrautes Mitglied des Straßburger Schirmgerichts 
  • die vier schirmrichter haben ferners in ihrem ampt ... zu sehen 1. auf frembde personen, 2. auf frembde heuser und liegende güeter, in hiesiger statt befindlich ... sonsten aber soll sich ... der sich bey diser statt in schutz und schirm zu begeben willens ist, bey den schirmrichtern anmelden
    1637 Eheberg,StraßbVG. 698
  • das hinfüro ... 4 schirmrichter geordnet und derselben 2 aus der herren XV und 2 aus des rats mittel sein sollen, dergestalt, das die 2 aus der XV stuben von den herren XV erkosen werden und beständig, das ist, so lang sie in der XV stuben sitzen, auch im schirmgericht verbleiben, die beede des rats aber ... nur 2 iahr, die er im rat ist, schirmrichter sein ... soll
    1637 Eheberg,StraßbVG. 696
  • wollen die herren schirmrichter aus ihren büchern einen abermahligen extract machen laszen von denienigen personen, die füglich ins burgerrecht angenommen werden könten
    1637/38 Eheberg,StraßbVG. 705
unter Ausschluss der Schreibform(en):