Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmschreiber
Artikel davor:
Schirmort
Schirmpfand
Schirmpflicht
Schirmplatz
Schirmsprozeß
Schirmpunkt
Schirmrechnung
Schirmrecht
Schirmrichter
Schirmssache
Schirmschreiber
, m.
I
mit Schreib- und Verwaltungsaufgaben betrauter Bediensteter des Straßburger Schirmgerichts
bdv.:
Schirmgerichtschreiber
- der schirmschreiber solle ... auf die tag, da die schirmrichter zu sitzen pflegen, auch sonsten über nacht nicht auszer der statt sein ohn ... einwilligung des ... vorsitzenden ... schirmrichters1637 Eheberg,StraßbVG. 703
II
Verwalter des Schirmkastens
- [zum schirm-kasten] solle ein jeder schirmvogt von unserem kleinen raht, und der schirm-schreiber, jeder einen sonderbahren schluͤssel haben, und keiner ohne den anderen nichts darein thun nach darauß nehmenZürichWaisenO. 1695 S. 9