Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmskrieg

Schirmskrieg

, m.

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Abwehr-, Verteidigungskrieg
  • krieg ist zweifach. der eine ist ein beleidigungskrieg, der andere ist ein schirmbs-krieg ... ein schirmbs-krieg [ist] der, welcher vmb der beschützung willen angehebt wird
    1696 Büeler 69