Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schirmsuntertänig
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Schirmungsklage
Schirmungsquantum
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Schirmungsverkündigung
Schirmungszeit
schirmsuntertänig
, adj.
einem Schirmverwandten (I) gebührend
- [dieweil] sie ... geneigt weren, iren fg. allen schirmsundertonigen gehorsam zu erzeigen und derohalben auch den schirm zu continuieren gern sehen möchten1595 WürtLTA.2 I 293