Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmsverbündnis

Schirmsverbündnis

, n.

wie Schirmverein 
  • wann dann ihro kayserl. majest. solches nicht allein denen interessirten gegentheilen, sondern auch ihnen drey ... land-staͤnden selbst, insonderheit wegen der durch ertheil- und fuͤrnehmung unbefugter landschaffts-executionen, denenselben zuwachsender schermbs-verbuͤndnuß in viel weeg beschwaͤrlich
    1667 CAustr. I 750