Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirmungsverkündigung
Artikel davor:
Schirmsteuer
Schirmstreich
Schirmträger
Schirmtraktat
Schirmung
Schirmungsartikel
Schirmungsauflage
Schirmungsklage
Schirmungsquantum
Schirmungssache
Schirmungsverkündigung
, f.
wie Schirmverkündigung
- welcher vmb das aigenthumb ligendter güetter rechten, oder auch alter auf dem guett hafftender schulden vnd gerechtigkheiten halber beclagt würdt, vnd hat derentwegen einen verschribenen scherm, verthrett- vnd schadtloß haltung, so soll er also baldt seinen schermer dem gericht nambhafft machen, demselben [wan er sich in der güette hierzue nicht verstehen will] gleicher gestalt beclagen, vnd ihne durch die gerichtliche exon zur schermung treiben, wie wir dan die biß hero gebreühige schermungs verkhindigung aufgehebt haben wollen1654 NÖLO. I 16 § 1