Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirrholz

Schirrholz

, n.

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Holz zur Herstellung und Ausbesserung von Gerätschaften
  • wegen der schloss- oder mühlfuhren: [dorfschaften sind] ... wochentlich nach des fürstl. mühlpfänders anschaffung zu den ... mühlen langholtz, reisicht, schirrholtz etc. ... zu verrichten schuldig
    1680 SchlesDorfU. 313
  • zu einer mühle gehört, außer den geräthschaften, welche zum betrieb des werks dienen, auch das vorräthige, zur ausbesserung bestimmte, schirrholz und eisengeräthe
    1794 PreußALR. I 2 § 92
  • freies nutz- und schirrholz gebuͤhret bloß denenjenigen holzberechtigten, welche nach ihren privilegien ... darauf anspruch machen koͤnnen
    1805 WestpreußPR. II 591
unter Ausschluss der Schreibform(en):