Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirrholz
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Schirmweise
schirmsweise
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Schirmziel
Schirne
Schirngerechtigkeit
Schirrholz
, n.
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Holz zur Herstellung und Ausbesserung von Gerätschaften
- wegen der schloss- oder mühlfuhren: [dorfschaften sind] ... wochentlich nach des fürstl. mühlpfänders anschaffung zu den ... mühlen langholtz, reisicht, schirrholtz etc. ... zu verrichten schuldig1680 SchlesDorfU. 313Faksimile - in Google Books
- zu einer mühle gehört, außer den geräthschaften, welche zum betrieb des werks dienen, auch das vorräthige, zur ausbesserung bestimmte, schirrholz und eisengeräthe1794 PreußALR. I 2 § 92
- freies nutz- und schirrholz gebuͤhret bloß denenjenigen holzberechtigten, welche nach ihren privilegien ... darauf anspruch machen koͤnnen1805 WestpreußPR. II 591Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK