Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schirrmeister

Schirrmeister

, m.

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I höfischer oder militärischer Amtsträger oder Bediensteter unterschiedlichen Rangs, der insb. für die Aufsicht über Pferde, Wagen und -geschirre zuständig ist
  • dise nochgeschreben hern sien also in convent: ... her S. schirremeister mit 2 p[ferden] und h[arnasch], item smedemeister mit 2 p[ferden]
    1437/38 DOrdGrZinsb. 47
  • schirr- oder geschirr-meister ... der beym zeugmeister fuͤr die wagen, pferde, fuhrleute und dergleichen sorgt
    1741 Frisch II 185a
  • [Steuerliste:] schirrmeister, bey hofe und bey der artillerie 1 thl.
    1747 CAug. III 485
  • der koͤnigliche stall zu Dresden begreift folgende personen in sich ... 5 sattelknechte, 4 schirrmeister, 1 maultier-schirrmeister
    1761 Moser,Hofr. II 324
II Verwalter eines Gutshofs; Oberaufseher über das Hofgesinde
  • einem schirrmeister, der seinem herrn seine geschirre zu wagengestellen, pfluͤg und eiden ... machen kan, anderm gesinde treulich vorstehet, ... dem mag man des jahrs vier schock der jetzigen groschen geben
    1482 (ed. 1724) CAug. I 4
  • schirrmeister ... hofmann oder meyer auf einem hof
    1711 Rädlein 779
  • es sollen ... die schirrmeister, so wohl als die knechte ... der pferde und ochsen ... bey tage, und bey der nacht fleissig warten
    1737 Zedler XV 1089
  • pflegt man einen vorgesetzten eines land- oder feld-gutes, ... welcher gegen einen jaͤhrlichen lohn die aufsicht uͤber den feldbau fuͤhret, ... in vielen gegenden einen meier, ... zu nennen, an andern orten ... schirrmeister 
    1807 Krünitz,Enzykl. 87 S. 613
III in Preußen: Postbediensteter, der insb. für die Beaufsichtigung von Postwagen zuständig ist
  • kein postamt ist befugt, einen ... schirrmeister ... ohne vorwissen ... des general-postamts anzunehmen
    1782 NCCPruss. VII 1732
  • an orten, wo keine postämter oder postwärtereyen sind, können briefe und sachen den mit der post durchgehenden schirrmeistern ... eingeliefert werden
    1794 PreußALR. II 15 § 164
  • sie [postmeister und postwärter] sind schuldig, für tüchtige pferde und fuhrwerk, auch zuverläßige und verständige schirrmeister und postillons, zu sorgen
    1794 PreußALR. II 15 § 158
  • sobald die ... postwagen abgepackt, ... muͤssen ... [sie] von den accise-officianten, in gegenwart der schirrmeister ... visitirt werden, um sich zu uͤberzeugen, ob außer den in den frachtzetteln vermerkten packeten ... sachen heimlich eingebracht worden sind
    1804 NCCPruss. XI 2343
  • diese gefahren ... gaben ... 1692 veranlaßung ... aufseher und beschuͤtzer der postwagen unter dem namen: schirrmeister zu bestellen; ... diesen postbegleitern waren die postillone untergeordnet und die pflicht auferlegt, fuͤr die sicherheit der postguͤter und fuͤr die bequemlichkeit der passagiere zu sorgen, auch die unterschleife der postfahrer zu verhuͤten
    W.H. Matthias, Darstellung des Postwesens in den preuss. Staaten (Berlin 1812) 24
IV Wagenführer, Fuhrmann
  • den leichen-wagen und was dazu gehoͤret an geschirr ... soll der leichen-besteller in guten ... stande erhalten; ... jedoch soll er ... fuͤr den schirr-meister, knechte, maͤntel ... nichts apartes fodern
    1725 CCMarch. V 1 Sp. 107
  • im fall sich jedoch bey 10 stuͤck pferden oder wagen und karren ein schirrmeister befinden sollte, und dieser ... erweislich machen koͤnnte, daß dieselben einem herrn gehoͤren; so soll alsdann das 10te ... zollfrey paßiret werden
    1776 Bergius,SammlLandesG. II 490
unter Ausschluss der Schreibform(en):