Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtansprechung

Schlachtansprechung

, f.

Geltendmachung einer Schlachtgülte 
  • von schlacht ansprechung: wer den andern umb ein schlachtgült anspricht, der soll jm daß beweisen mit zwayen burgern oder mit einem deß raths
    1617 SaulgauStat. 98