Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtbank

Schlachtbank

, f.

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zum Schlachten (I) dienender Tisch; Ort für Viehschlachtungen
  • da ... gemartert ward, thet er seinen mund nicht auff wie ein lamb das zur schlachtbanck gefurt wird
    Lutherbibel(1545) Jes. 53, 7
  • daß ... die jetzigen metzger alles groß vieh auf dero gewoͤhnlichen schlacht-baͤnck und nirgends anderstwo schlagen, damit dasselbe ... durch die fleisch-beschauer ... beschauet werde
    1559 CAustr. I 368
  • ist die polizey sehr aufmerksam, daß nur gesundes vieh zur schlachtbank gebracht wird
    1785 Fischer,KamPolR. II 757