Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtbank
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Schlacht
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, f.
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zum Schlachten (I) dienender Tisch; Ort für Viehschlachtungen
vgl.
Schlachthaus,
Schlachthof
- da ... gemartert ward, thet er seinen mund nicht auff wie ein lamb das zur schlachtbanck gefurt wirdLutherbibel(1545) Jes. 53, 7
- daß ... die jetzigen metzger alles groß vieh auf dero gewoͤhnlichen schlacht-baͤnck und nirgends anderstwo schlagen, damit dasselbe ... durch die fleisch-beschauer ... beschauet werde1559 CAustr. I 368Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ist die polizey sehr aufmerksam, daß nur gesundes vieh zur schlachtbank gebracht wird1785 Fischer,KamPolR. II 757Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)