Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtbrücke

Schlachtbrücke

, f.

Brücke als vorgeschriebener Ort für Schlachtungen (I) 
  • die fleischhacker sollen das viech nit in ihren heusern sondern an den gewöhnlichen schlachtprucken schlachten und abthuen ... der darwider handelt, derselb hat verwandelt ... 62 ß ₰
    1615 NÖsterr./ÖW. VII 514