Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtergeld

Schlachtergeld

, n.

Geldabgabe als Ersatzleistung für die urspr. Dienstpflicht, für die Herrschaft unentgeltlich zu schlachten
  • es sind gewisse dörfer ... so allzeit ohne einig lohn bei hofe haben schlachten müssen, dafür einer 2 auch woll 1 ß gibet. nun kömmt anjetzo das schlachterlohn hoch, darum es dahin stünde, ob solch schlachtergeld auch nicht zu erhoͤhen, oder die leute zum schlachten hinwieder zu gebrauchen
    nach 1631 JbSchleswHolst. 3 (1860) 301
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