Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachterlohn

Schlachterlohn

, m., n.

auch mit Umlaut
Entgelt für die Arbeit des Schlachters 
bdv.: Schlachtlohn
  • welchergestalt das schlachtergeld aus A. ..., so sehen s.f.g., ob anjetzo das schlachterlohn mehr als ... einnahme dafür ertragen
    nach 1631 JbSchleswHolst. 3 (1860) 293
  • soll ein meister ..., wenn er zum hausschlachten erfordert wird, ... an schlaͤchter-lohn aber ein mehreres nicht ... fordern
    1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 148
unter Ausschluss der Schreibform(en):