Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachterlohn
Artikel davor:
(Schlachtdeich)
(Schlachtelzeit)
schlachten
Schlachter
Schlachteramt
Schlachteramtsartikel
Schlachterei
Schlachtergeld
(Schlachtergesellschaft)
Schlächterknecht
Schlachterlohn
, m., n.
auch mit Umlaut
Entgelt für die Arbeit des Schlachters
Entgelt für die Arbeit des Schlachters
bdv.:
Schlachtlohn
- welchergestalt das schlachtergeld aus A. ..., so sehen s.f.g., ob anjetzo das schlachterlohn mehr als ... einnahme dafür ertragennach 1631 JbSchleswHolst. 3 (1860) 293
- soll ein meister ..., wenn er zum hausschlachten erfordert wird, ... an schlaͤchter-lohn aber ein mehreres nicht ... fordern1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 148Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin