Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtgeld
Artikel davor:
schlachten
Schlachter
Schlachteramt
Schlachteramtsartikel
Schlachterei
Schlachtergeld
(Schlachtergesellschaft)
Schlächterknecht
Schlachterlohn
Schlachtgebühr
Schlachtgeld
, n.
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I
wie Schlachtlohn
- [Übschr.:] von slachte geldenach 1455 DanzigWillk.(Simson) 58Faksimile (ca. 127 KB)
- den koͤchen mag man geben ... in den vornehmen hochzeiten dem meister einen thaler, ... und das schlacht-geldt von jedem heupte besonders1580 CCMarch. V 1 Sp. 65Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- schlachtgêld: ... dasjenige geld, welches man dem hausschlächter für das schlachten bezahlet1798 Adelung2 III 1481Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
eine Abgabe für die Nutzung des Schlachthauses
- damit aber dem publico wegen erbau- und erhaltung dieses schlacht-haußes keine beschwerde zugezogen werde, so solle von jedem ochsen 2 kr., von einer kuhe oder rind 1 kr. ... schlacht-geld gegeben werden1733 Dinkelsbühl/Wüst,Policey II 304
III
eine von Juden für ihre Schlachtungen zu entrichtende Abgabe
- an die grundherrschaft müsse die judenschaft ... 30 dukaten schlachtgeld und 12 dukaten für branntwein und zucker, wenn solches nicht in natura geliefert werde, bezahlen1772/73 Stern,PreußJuden III 2 S. 1489
IV
Hafengebühr, Abgabe für die Nutzung einer Schlacht (IV)
bdv.:
Schlachtgebühr
- damit auch nicht das zum verkauff auf die schlacht kommende holz ungemessen, noch zu hoch verkaufft, und uns das gewoͤhnliche schlacht- wie auch schleusen-geld und andere præstanda nicht entzogen ... werden moͤgen1722 HessSamml. III 882Faksimile (ca. 484 KB)
- [abgaben:] 88) das schlacht- und schleusengelt1757 Estor,RGel. I 192Faksimile (ca. 155 KB)
- slagt-geld, die gebuͤhr, welche von den kaufmannsguͤtern zum unterhalt der slagte ... gegeben wird1770 BremWB. IV 805Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen