Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtgewander

Schlachtgewander

, m.

(zunftgebundener) Feintuchweber
  • sothaner tuchausschnitt [ist] denen fremden tuchhaͤndlern ... als ein denen buͤrgern allein zustehendes gewerb gaͤnzlich abgeschafft, und alleinig wegen nicht erfolgten verlags der allhiesigen schlachtgewandter ... bewilliget worden
    1689 KurpfSamml. IV 567