Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtgülte
Artikel davor:
Schlachterei
Schlachtergeld
(Schlachtergesellschaft)
Schlächterknecht
Schlachterlohn
Schlachtgebühr
Schlachtgeld
Schlachtgerechtigkeit
Schlachtgewander
Schlachtgewandergeselle
Schlachtgülte
, f.
in Saulgau: Naturalabgabe in Form von Fleischwaren; urspr. dem Grundherrn zustehend, später zT. an Dritte übertragen
Sachhinweis: SaulgauStat. 163
- von schlacht ansprechung: wer den andern umb ein schlachtgült anspricht, der soll jm daß beweisen mit zwayen burgern oder mit einem deß raths1617 SaulgauStat. 98