Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachthandel
Artikel davor:
Schlachtergeld
(Schlachtergesellschaft)
Schlächterknecht
Schlachterlohn
Schlachtgebühr
Schlachtgeld
Schlachtgerechtigkeit
Schlachtgewander
Schlachtgewandergeselle
Schlachtgülte
Schlachthandel
, m.
I
Schlägerei, Prügelei
bdv.:
Schlachtung (II),
Schlaghandel
- wa sich dann ... ein solcher vnnd sonst liederlicher schmach vnd schlachthandel begeben, das kein teil ... verletzt were, sollen dieselben partheyen ... guͤtlich oder rechtlich entscheiden1557 Reyscher,Ges. IV 149Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo ein amman oder richter ... da wehre zwyschen leuthen, da ein auffruohr oder schlachthandel beschehe ..., friedt biethen würde ..., wehr dann solcheß geboth widerspricht ..., der jeglicher sol der obrigkeit zur straff verfallen sein 10 pfundt pfennig1588 J. Fink, Der Mittelberg (Mittelberg 1891) 480
II
Handel mit Fleisch
- witwe G. hat ihrem sohn L. ... ihren schlachthandel übertragen1766 Stern,PreußJuden III 2 S. 734