Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachthaus
Artikel davor:
(Schlachtergesellschaft)
Schlächterknecht
Schlachterlohn
Schlachtgebühr
Schlachtgeld
Schlachtgerechtigkeit
Schlachtgewander
Schlachtgewandergeselle
Schlachtgülte
Schlachthandel
Schlachthaus
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(oft städtisches) Gebäude für Viehschlachtungen
- die metzger söllend ir fäch und was sy metzgend, niendert anderßwo denn im schlachthus schlahen1527 KonstanzWirtschR. 2
- zu erkunden, ob gutte ordnong im vischkaufhaus und sclagthaus gehalten mit der zinsen inzuprengen16. Jh. BuchWeinsberg II 248Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- nachdeme der rath mit schwerer muͤhe und unkosten ein eigen schlacht-hauß ... bauen laßen, als soll ein jeder meister des fleisch-hauer-handwercks solches in baulichen wesen zu halten [verpflichtet sein]1658 GeraStR. 186Faksimile (ca. 186 KB)
- an den orten ... wo ... schlachthaͤuser vorhanden sind, ist ein jeder schuldig in solchen schlachten zu lassen ... bey erlegung von 10 rthlr. strafe1766 NCCPruss. IV 298Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- schlachthaus ... an einigen orten, ein öffentliches gebäude, worin die fleischer das vieh schlachten1798 Adelung2 III 1481Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)