Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schlachtherr)
Artikel davor:
Schlächterknecht
Schlachterlohn
Schlachtgebühr
Schlachtgeld
Schlachtgerechtigkeit
Schlachtgewander
Schlachtgewandergeselle
Schlachtgülte
Schlachthandel
Schlachthaus
(Schlachtherr)
, m.
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Ratsherr, der für die Aufsicht und Erhaltung der Ufer und Hafenanlagen verantwortlich ist
bdv.:
Schlachtmeister
- dusse gingen in den raedt tho twolften: ... J.S. kemerer, J.W. slachther, H.L. dat grote segel1420 HamelnUB. II 678
- slagt-heren: die herren aus dem magistrat, welche die aufsicht und erkenntniß in dingen, so die slagte ... betreffen, haben1770 BremWB. IV 805Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen