Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtkerb
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Schlächtiger
Schlachtkerb
, m.
in der Küche eingesetzter Kerbstock zur Rechnungsführung über Vieh
- 186 seiten [Speck] aus 93 schweinen geschnitten laut des schlachtkerbs16. Jh. Brauch,CalenbGöttingVerw. 187 Anm. 84