Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtlohn

Schlachtlohn

, m., n.?

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Entgelt für das Schlachten (I); tw. in Naturalien gezahlt
  • 10 sc. vor eynen ochzen von S. herczubrengen und vor slachtelon 
    1411 MarienburgAusgabeb. 12
  • 1 garten gebraucht der armeleutslechter vor slachtlohn 
    1558 PrignitzVis. 27
  • derer [dominicaner] fleischhauer schlachtlohn war das eingeweyde und der kopf, doch ohne die zunge
    1758 ZSchles. 7 (1866) 265
  • daß verschiedene landfleischer und hausschlächter ... sich unterfangen, die bock- kalb- und schaaf-felle von den pachtern ... zu kaufen, oder auch auf ihr schlachtlohn anzunehmen
    1788 VerordnAnhDessau II 25