Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtlohn
Artikel davor:
Schlachtgülte
Schlachthandel
Schlachthaus
(Schlachtherr)
Schlachthof
(Schlachtig)
(schlachtig)
schlächtigen
Schlächtiger
Schlachtkerb
Schlachtlohn
, m., n.?
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Entgelt für das Schlachten (I); tw. in Naturalien gezahlt
bdv.:
Schlachterlohn,
Schlachtgeld (I)
- 10 sc. vor eynen ochzen von S. herczubrengen und vor slachtelon1411 MarienburgAusgabeb. 12
- 1 garten gebraucht der armeleutslechter vor slachtlohn1558 PrignitzVis. 27
- derer [dominicaner] fleischhauer schlachtlohn war das eingeweyde und der kopf, doch ohne die zunge1758 ZSchles. 7 (1866) 265
- daß verschiedene landfleischer und hausschlächter ... sich unterfangen, die bock- kalb- und schaaf-felle von den pachtern ... zu kaufen, oder auch auf ihr schlachtlohn anzunehmen1788 VerordnAnhDessau II 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)