Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtmanual
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Schlächtiger
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(Schlachtmann?)
Schlachtmanual
, n.
Verzeichnis über Art und Umfang der Viehschlachtungen
- ist ein richtig schlacht-manual zu halten, darein der hof-verwalter, was und wie ... ein jedes stuͤck an fleisch ... geschlachtet ... allezeit beym zuwiegen dem hof-tax nach angeschlagen und richtig eintragen soll1686 Moser,Hofr. I Beil. 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)