Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtmeister
Artikel davor:
(Schlachtherr)
Schlachthof
(Schlachtig)
(schlachtig)
schlächtigen
Schlächtiger
Schlachtkerb
Schlachtlohn
(Schlachtmann?)
Schlachtmanual
Schlachtmeister
, m.
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Aufseher über den Güterumschlag im Hafen
bdv.:
Schlachtherr,
Schlachtvogt
- wenn vnsere schiffleut mit herrn gut den strohm auff oder abfahren, sollen sie jederzeit im ein vnd außladen sich bey dem schlachtmeister angeben, vnd nachdem derselbig alle eingeladene guͤter auffgezeichnet, sol er den schiffleuten das verzeichnuß vnter seiner hand mitgeben1613 HessSamml. I 522Faksimile (ca. 313 KB)