Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtordnung

Schlachtordnung

, f.

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I geordnete Aufstellung (der Soldaten und Söldner) in einer Schlacht (II) 
  • es werden auch vnder den landsknechten schlachtordnungen ... dermaßen beschlossen gemacht, das weder roß noch mann vor den spitzen der spießeysen eynbrechen oder dringen mag
    1566 Fronsperger,Kriegsb. I 66r
  • [Übschr.:] schlacht-ordnung 
    1600 HessSamml. I 483
  • schlacht-ordnung ... ist die stellung der armee in gewisse linien
    1742 Zedler 34 Sp. 1641
II amtliche Regelung für das Schlachten (I) 
  • schlacht-ordnung. ist ... die verfassung, was gattung und wie viel stuͤck viehes jedweden kompen ... zu schlachten ... verstattet seyn solle
    1722 Beier,HdwLex. 368
  • daß denen hiesigen juden ihr petitum, in ihren häußern schechten zu dörfen, gäntzlich abgeschlagen und es diesertwegen bey der jüngsten publicirten schlacht- und schirnordnung lediglich gelassen ... seyn solle
    1750 HessJudenVerordn. 216
III Regelwerk für Güterumschlag und Handel in einem Hafen
  • daß sie [stadt und buͤrgerschafft] sich nachfolgender schlacht-ordnung, bey vermeydung der bey jedem articul angesetzten straffe, allerdings gemaͤs verhalten ... soll
    1722 HessSamml. III 881
unter Ausschluss der Schreibform(en):