Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtordnung
Artikel davor:
Schlachtkerb
Schlachtlohn
(Schlachtmann?)
Schlachtmanual
Schlachtmeister
Schlachtmesser
Schlachtmetzger
Schlachtesnemede
Schlachtnutz
(Schlachtnutzung)
Schlachtordnung
, f.
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I
geordnete Aufstellung (der Soldaten und Söldner) in einer Schlacht (II)
- es werden auch vnder den landsknechten schlachtordnungen ... dermaßen beschlossen gemacht, das weder roß noch mann vor den spitzen der spießeysen eynbrechen oder dringen mag1566 Fronsperger,Kriegsb. I 66r
- [Übschr.:] schlacht-ordnung1600 HessSamml. I 483Faksimile (ca. 284 KB)
- schlacht-ordnung ... ist die stellung der armee in gewisse linien1742 Zedler 34 Sp. 1641Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
amtliche Regelung für das Schlachten (I)
vgl.
Metzgerordnung (I)
- schlacht-ordnung. ist ... die verfassung, was gattung und wie viel stuͤck viehes jedweden kompen ... zu schlachten ... verstattet seyn solle1722 Beier,HdwLex. 368Faksimile - in Google Books
- daß denen hiesigen juden ihr petitum, in ihren häußern schechten zu dörfen, gäntzlich abgeschlagen und es diesertwegen bey der jüngsten publicirten schlacht- und schirnordnung lediglich gelassen ... seyn solle1750 HessJudenVerordn. 216
III
Regelwerk für Güterumschlag und Handel in einem Hafen
- daß sie [stadt und buͤrgerschafft] sich nachfolgender schlacht-ordnung, bey vermeydung der bey jedem articul angesetzten straffe, allerdings gemaͤs verhalten ... soll1722 HessSamml. III 881Faksimile (ca. 458 KB)