Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtschiff
Artikel davor:
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Schlachtmeister
Schlachtmesser
Schlachtmetzger
Schlachtesnemede
Schlachtnutz
(Schlachtnutzung)
Schlachtordnung
(Schlachtespfändung)
Schlachtsache
Schlachtschiff
, n.
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Schiff, das an einer Schlacht (IV) entladen wird
- wird dem loͤbsalzer bezahlt von einem schlachtschif, welches zu B. an der schlacht abgelert, und weiter nicht gefuͤhrt wird, ... 60 dn.1581 Lori,BairBergr. 315Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den erbnausfergen von einem schlachtschif gegen B., so daselbst ... bleibt: 2 ß1581 Lori,BairBergr. 331Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)