Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtschwert
Artikel davor:
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Schlachtmetzger
Schlachtesnemede
Schlachtnutz
(Schlachtnutzung)
Schlachtordnung
(Schlachtespfändung)
Schlachtsache
Schlachtschiff
Schlachtschwein
Schlachtschwert
, n.
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in einer Schlacht (II) als Kampfwaffe eingesetztes Schwert
- daß unter jedem faͤhnlein ... fuͤnftzig mit schlacht-schwerdtern, oder andern tuglichen kurtzen wehren ... zu bedeckung des faͤhnleins ... gebraucht werden1570 RAbsch. III 341Faksimile (ca. 96 KB)