Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtsold
Artikel davor:
Schlachtmetzger
Schlachtesnemede
Schlachtnutz
(Schlachtnutzung)
Schlachtordnung
(Schlachtespfändung)
Schlachtsache
Schlachtschiff
Schlachtschwein
Schlachtschwert
Schlachtsold
, m.
Entlohnung für das Siegen bzw. Kämpfen in einer Schlacht (II)
- wan sie ain schlacht oder sturm gewonen, das inen alsdan der sold aus- und angehn solte. dieweyl ... die bauren geschlagen worden, wolten sie auch ain schlachtsold habenum 1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 314
- wann ... eine feld-schlacht ... geschehe ... und dann auch gesiget wurde, so wollen wir ... denselben hauptluͤthen und knechten vermoͤg ihrer bestellung den schlacht-sold bezahlen lassen1582 AppenzUB. III 3 S. 171
- den sturm- und schlachtsold anlangend ist man bedacht, sich nach den articuln 16 und 19 des speyerer reichstagsabschieds zu halten1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 215