Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtsold

Schlachtsold

, m.

Entlohnung für das Siegen bzw. Kämpfen in einer Schlacht (II) 
  • wan sie ain schlacht oder sturm gewonen, das inen alsdan der sold aus- und angehn solte. dieweyl ... die bauren geschlagen worden, wolten sie auch ain schlachtsold haben
    um 1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 314
  • wann ... eine feld-schlacht ... geschehe ... und dann auch gesiget wurde, so wollen wir ... denselben hauptluͤthen und knechten vermoͤg ihrer bestellung den schlacht-sold bezahlen lassen
    1582 AppenzUB. III 3 S. 171
  • den sturm- und schlachtsold anlangend ist man bedacht, sich nach den articuln 16 und 19 des speyerer reichstagsabschieds zu halten
    1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 215
unter Ausschluss der Schreibform(en):