Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtvieh
Artikel davor:
(Schlachtespfändung)
Schlachtsache
Schlachtschiff
Schlachtschwein
Schlachtschwert
Schlachtsold
Schlachtstatt
Schlachttag
(Schlachttot)
Schlachtung
Schlachtvieh
, n.
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zur Schlachtung (I) bestimmte bzw. bereits geschlachtete Nutztiere
bdv.:
Schlachtbiest
- die metzger söllend ir schlachtfäch nit uff die waid triben1527 KonstanzWirtschR. 3
- das auch kunfftich alle heute von dem schlachtvihe ... in unsern hoffhaltung und emptern ... zugestellet und vorrechnett werden sollen1575 Kern,HofO. I 133
- alles schlacht-viehe [soll] ... nicht nach der hand oder heimlich in haͤusern verparthiert, sondern in die offene fleisch-baͤncke getragen und daselbsten ... verkaufft ... werden1666 GothaLO. II 3 Tit. 42Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- verbottenes auslaͤndisches zaͤch-vieh oder schlacht-vieh1677 CAustr. I 129Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- weil ... alles schlacht-vieh ... in den ... schlacht-hof ... soll gebracht werden, der alte buͤrgem. C.Z. aber ... darwider gehandelt, und ... im hause [hat] schlachten lassen, ... 2 rthrl. straffe1721 Knauth,Altenzella III 353Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- alles ... schlacht-vieh [soll] nach den saͤtzen des neuen tarifs versteuert werden1780 NCCPruss. VI 3357Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß so vieles schlachtvieh anhero geschafft und geschlachtet werde, als zu abwendung eines fleischmangels ... erforderlich ist1785 BrschwWolfenbPromt. V 43
- jedermann stehet ... frey, alle gattungen des schlachtviehes gegen obrigkeitliche ... verreichung eines maͤßigen bankzinses ... zu schlachten, und das fleisch ... unter dem bestimmten satz an das publicum zu verkaufen1797 KurpfSamml. V Reg. 77Faksimile - in Google Books