Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlachtvogt
Artikel davor:
Schlachtsache
Schlachtschiff
Schlachtschwein
Schlachtschwert
Schlachtsold
Schlachtstatt
Schlachttag
(Schlachttot)
Schlachtung
Schlachtvieh
Schlachtvogt
, m.
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wie Schlachtmeister
- der schlachtvogtt [hat] vornemblich in acht zu nehmen, ... damit keine solche frembte getraͤncke ... vor truckene wahren von der schlacht etwa ab- vnndt hinweggefuͤhret,vnndt vns dardurch ... acciße ... underschlagen ... werden moͤge1644 HessSamml. II 87Faksimile (ca. 332 KB)
- slagtvagd, der die aufsicht uͤber die gute ordnung auf der slagte und unter den schiffen ... hat1770 BremWB. IV 806Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen