Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlacke
Artikel davor:
Schlachtschwert
Schlachtsold
Schlachtstatt
Schlachttag
(Schlachttot)
Schlachtung
Schlachtvieh
Schlachtvogt
schlachtweise
Schlachtzettel
Schlacke
, f.
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ein bei der Erzverhüttung entstehender Schmelzrückstand, der noch Erzbestandteile enthält
- we ok slagge edder kalkhar by den muren drecht, se scal boten i fertnach 1460 ZKulturg. 3 (1896) 194
- nachdem ... des schaffers wohnung, so mit laym vnnd alten schlaggen erpaut, vnnd durch das wasser zum thaill außgewaschen worden, ... zue pessern ain hohe notturfft sej, ... vermaint [der schaffer], alß solten dieselben schlaggen khupherhaltig sein, vnnd wo die geschmeltzt wuerden, den peucossten außtragen1580 Schmidt,ÖBG. II 3 S. 20Faksimile - in Google Books
- ermelter huͤttenbereutter soll ... vleissig zuesehen, ... das die fuͤrmassen der aertz recht fuͤrgemessen, vnd die schuͤchten ordenlich geschmeltzt, die schlaggen woll gesaigert, rein vnd sauber gemacht [werden]1612 Schmidt,ÖBG. II 4 S. 287
- wenn ... schlacken von dem eigenthümer verlassen werden, so fallen sie in das landesherrliche freye, und niemand darf ohne genehmigung des bergamts sich deren anmaßen1794 PreußALR. II 16 § 475
- es soll auch keinem schichtmeister, steiger ... weder ertz, schlacken, ofenbruͤche zu verkauffen verstattet werden1798 RepRecht I 312 Anm. cFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)